Barrierefreies E-Learning bedeutet, dass alle Beschäftigten eine digitale Schulung wahrnehmen, bedienen und verstehen können. Das gilt für Menschen, die einen Screenreader nutzen, keine Maus bedienen können, schwerhörig sind oder einfache Sprache brauchen. Für HR- und L&D-Teams in Deutschland stellen sich dabei zwei Fragen: Was ist gesetzlich vorgeschrieben, und was ist für gute Schulungen sinnvoll? Dieser Leitfaden beantwortet beide und zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Lerninhalte, Videos, Tests und Lernplattformen zugänglich gestalten und regelmäßig prüfen.
Kurz gesagt
- Der Maßstab sind die vier WCAG-Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Jede Maßnahme lässt sich einem davon zuordnen.
- Das BFSG gilt nicht pauschal für interne Schulungen. Es betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Für öffentliche Stellen des Bundes gelten BITV 2.0 und EN 301 549.
- Die wichtigsten Hebel sind bekannt: Tastaturbedienung mit sichtbarem Fokus, Untertitel, Alternativtexte, gute Kontraste, klare Sprache und anpassbare Zeitlimits bei Tests.
- Testen gehört dazu: Automatische Tools finden einen Teil der Fehler. Echte Nutzertests mit Betroffenen und eine feste Zuständigkeit im Team sorgen dafür, dass Barrierefreiheit auf Dauer gelingt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Was Barrierefreiheit im E-Learning bedeutet
- 2. Rechtlicher Rahmen in Deutschland
- 3. Vorteile für Beschäftigte und Unternehmen
- 4. Lerninhalte, Navigation und Prüfungen barrierefrei gestalten
- 5. Videos, Audio, Bilder und Texte zugänglich machen
- 6. Barrierefreiheit testen und dauerhaft verbessern
- 7. Lernplattform und Kursanbieter richtig auswählen
- Unsere Perspektive: Barrierefreiheit ist Schulungsqualität
- Digitale Pflichtschulungen, die zu Ihrem Unternehmen passen
- Häufige Fragen zur Barrierefreiheit im E-Learning
- Quellen
1. Was Barrierefreiheit im E-Learning bedeutet
Ein Kurs ist barrierefrei, wenn niemand durch seine Gestaltung ausgeschlossen wird. Gemeint ist also nicht ein Zusatzmodul für eine kleine Gruppe, sondern eine Qualität des ganzen Kurses: von der Startseite der Lernplattform über Texte, Grafiken und Videos bis zum Abschlusstest und zum Zertifikat.
1.1 Die vier Prinzipien als Grundlage
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) ordnen alle Anforderungen vier Prinzipien zu. Der Leitfaden zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit des ESF-Programms im BMAS nennt sie Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Für E-Learning heißt das konkret:
- Wahrnehmbar: Inhalte sind über mehr als einen Sinn zugänglich. Ein Erklärvideo hat Untertitel, eine Infografik einen Alternativtext.
- Bedienbar: Navigation, Drag-and-drop-Übungen und Quizfragen funktionieren auch mit Tastatur oder Sprachsteuerung.
- Verständlich: Texte sind klar formuliert, Abläufe vorhersehbar, Fehlermeldungen hilfreich.
- Robust: Der Kurs funktioniert mit assistiven Technologien wie Screenreadern, Bildschirmlupen und verschiedenen Browsern.
1.2 Welche Barrieren im Lernalltag auftreten
Barrieren entstehen dort, wo ein Kurs nur einen Weg der Nutzung anbietet. Typische Beispiele aus Unternehmensschulungen:
- Sehen: Ein Screenreader liest „Bild_0457.png“ vor, weil der Alternativtext fehlt. Hellgraue Schrift auf weißem Grund ist bei schwacher Sehkraft kaum lesbar.
- Hören: Ein Video zur Arbeitssicherheit erklärt das richtige Verhalten nur gesprochen. Ohne Untertitel bleibt die Kernbotschaft verborgen.
- Motorik: Eine Zuordnungsübung lässt sich nur mit der Maus ziehen. Wer mit Tastatur oder Kopfsteuerung arbeitet, kommt nicht weiter.
- Kognition und Sprache: Lange Schachtelsätze, Fachbegriffe ohne Erklärung und ein Test mit knappem Zeitlimit überfordern Menschen mit Lernschwierigkeiten, aber auch Beschäftigte, die Deutsch als Zweitsprache sprechen.
Viele Barrieren betreffen außerdem Menschen ohne Behinderung: die Kollegin, die im Großraumbüro ohne Kopfhörer lernt, der Monteur, der den Kurs auf dem Smartphone im Sonnenlicht öffnet, oder ein Mitarbeiter mit gebrochenem Arm. Barrierefreies Design macht Schulungen deshalb für alle robuster.
2. Rechtlicher Rahmen in Deutschland
In den Suchergebnissen zu diesem Thema ist oft zu lesen, seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müsse „jetzt alles barrierefrei sein“. So pauschal stimmt das nicht. Entscheidend ist, wer den Kurs anbietet und an wen er sich richtet.
2.1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Nach den FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit zum BFSG umfasst es unter anderem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und E-Books, die sich an Verbraucher richten. Lernplattformen und interaktive Lernangebote fallen nicht automatisch darunter, sondern nur, wenn über sie Dienstleistungen verkauft werden, die die Kriterien des Gesetzes erfüllen.
Für die typische Pflichtschulung im Unternehmen bedeutet das: Ein Kurs zu IT-Sicherheit oder zum AGG, den Beschäftigte intern absolvieren, ist in der Regel kein Verbraucherangebot. Anders sieht es aus, wenn ein Unternehmen Online-Kurse an Privatpersonen verkauft. Dann sollten Sie genau prüfen lassen, ob das BFSG greift. Kleinstunternehmen sind laut Newsletter 2/2026 der Bundesfachstelle Barrierefreiheit gesetzlich nicht verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
2.2 BITV 2.0 und EN 301 549
Für öffentliche Stellen des Bundes gilt die BITV 2.0. Die Verordnung selbst formuliert das Ziel, Informations- und Kommunikationstechnik umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefrei zu gestalten. Die europäische Norm EN 301 549 ist für diese Stellen verbindlich, die WCAG dienen als praktische Grundlage für die Umsetzung. So beschreibt es der bereits genannte BMAS-Leitfaden.
2.3 Pflicht oder Empfehlung: der Überblick
| Regelwerk | Wen es betrifft | Bedeutung für Unternehmensschulungen |
|---|---|---|
| BFSG | Bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher | Gilt für interne Schulungen nicht pauschal, relevant beim Verkauf von Kursen an Verbraucher |
| BITV 2.0 | Öffentliche Stellen des Bundes | Pflicht für Behörden und deren digitale Lernangebote |
| EN 301 549 | Verbindlich für öffentliche Stellen des Bundes | Guter technischer Maßstab, auch für Ausschreibungen in der Privatwirtschaft |
| WCAG | Internationale Richtlinie | Praktische Grundlage für jede Umsetzung, als Empfehlung für alle |
Auch ohne gesetzliche Pflicht ist Barrierefreiheit ein Thema für Sie, sobald Beschäftigte mit Behinderung eine Pflichtschulung absolvieren sollen. Klären Sie konkrete Fälle früh mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebsrat und bei rechtlichen Fragen mit Ihrer Rechtsabteilung oder einer Fachanwältin für Arbeitsrecht.
3. Vorteile für Beschäftigte und Unternehmen
Gesetze sind nur ein Grund. Für HR und L&D zählen vor allem die Effekte im Lernalltag.
3.1 Was Beschäftigte gewinnen
- Selbstständiges Lernen: Wer Kurse ohne fremde Hilfe bearbeiten kann, lernt im eigenen Tempo und muss nicht um Unterstützung bitten.
- Gleichwertige Nachweise: Ein Zertifikat über eine Pflichtschulung hat für alle den gleichen Wert, wenn alle den gleichen Zugang hatten.
- Ein besserer Start im Job: Gerade beim Onboarding entscheidet sich, ob neue Fachkräfte sich willkommen fühlen. Zugängliche Einarbeitungskurse senden hier ein klares Signal.
- Mehr Komfort für alle: Untertitel, klare Struktur und gut lesbare Schrift helfen auch Beschäftigten ohne Behinderung, etwa beim Lernen unterwegs oder in lauter Umgebung.
3.2 Was Unternehmen gewinnen
- Vollständige Schulungsquoten: Pflichtschulungen zu Compliance, Datenschutz oder Arbeitssicherheit erfüllen ihren Zweck nur, wenn wirklich alle sie abschließen können. Jede Barriere ist ein Risiko für lückenhafte Nachweise.
- Größerer Bewerberkreis: Wer zugängliche Lern- und Arbeitsmittel bietet, kann qualifizierte Fachkräfte mit Behinderung leichter gewinnen und halten.
- Weniger Nacharbeit: Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken ist deutlich günstiger, als fertige Kurse nachträglich umzubauen.
- Bessere Usability: Klare Navigation, verständliche Texte und eindeutige Bedienelemente senken Supportanfragen und Abbrüche.
- Glaubwürdigkeit: Ein Unternehmen, das Vielfalt und Gleichbehandlung schult, sollte diese Werte auch in der Schulung selbst zeigen.
4. Lerninhalte, Navigation und Prüfungen barrierefrei gestalten
Die Checkliste „Barrierefreiheit in der digitalen Lehre“ von Digitale Hochschule NRW bündelt die wichtigsten Anforderungen: Inhalte und Navigation sollen klar strukturiert, verständlich und tastaturbedienbar sein. Interaktionen und Tests sollen fehlerfreundlich sein, Zeitbegrenzungen anpassbar oder abschaltbar. Für Unternehmenskurse lässt sich das in sechs Schritten umsetzen.
4.1 Struktur und Sprache
- Echte Überschriften verwenden: Überschriften sollten technisch als solche ausgezeichnet sein, nicht nur fett formatiert. Screenreader-Nutzende springen darüber durch den Kurs.
- Kurze Lerneinheiten bilden: Ein Gedanke pro Bildschirmseite, ein klares Lernziel pro Kapitel.
- Klar formulieren: Kurze Sätze, aktive Formulierungen, Fachbegriffe beim ersten Auftreten erklären. Für zentrale Pflichtinhalte kann eine Zusammenfassung in einfacher Sprache sinnvoll sein.
- Links eindeutig benennen: „Hier klicken“ sagt nichts. „Verhaltensregeln im Brandfall öffnen“ sagt alles.
4.2 Navigation und Bedienung
- Tastaturbedienung sicherstellen: Die DH-NRW-Checkliste betont, dass die Navigation auch ohne Maus funktionieren und der Fokus bei Tastaturbedienung sichtbar sein muss. Testen Sie jeden Kurs einmal vollständig nur mit Tab, Umschalt+Tab, Enter und Leertaste.
- Logische Fokusreihenfolge: Der Fokus springt in der Reihenfolge, in der man liest, nicht kreuz und quer über den Bildschirm.
- Ausreichend große Schaltflächen: Weiter, Zurück und Antwortoptionen sollten groß genug sein, um sie auch mit eingeschränkter Feinmotorik oder auf dem Smartphone sicher zu treffen.
- Gleichbleibende Bedienelemente: Menü, Fortschrittsanzeige und Navigation stehen auf jeder Seite an derselben Stelle.
4.3 Interaktionen und Tests
- Alternativen zu Drag-and-drop: Bieten Sie Zuordnungsübungen zusätzlich als Auswahlliste oder Multiple-Choice an.
- Zeitlimits anpassbar machen: Ein Abschlusstest mit 60 Sekunden pro Frage ist für Screenreader-Nutzende kaum zu schaffen. Verlängerbare oder abschaltbare Zeitlimits lösen das.
- Fehlerfreundliches Feedback: Eine Fehlermeldung nennt, was falsch ist und wie es richtig geht, und wird nicht nur farblich angezeigt.
- Zertifikat zugänglich ausgeben: Auch das PDF-Zertifikat und die Teilnahmebestätigung sollten maschinenlesbar und mit Screenreader nutzbar sein.
Wie Sie Lerninhalte grundsätzlich didaktisch aufbauen, beschreibt unser Leitfaden zum Gestalten von Online-Lerninhalten. Barrierefreiheit lässt sich dort in jeder Phase mitdenken.
5. Videos, Audio, Bilder und Texte zugänglich machen
Multimedia macht Kurse lebendig. Gleichzeitig entstehen hier die meisten Barrieren. Die Leitlinie ist das Zwei-Sinne-Prinzip: Informationen sollen laut DH NRW über mehr als einen Sinn zugänglich sein, also Bilder mit Alternativtexten und Videos mit Untertiteln sowie Audiodeskription.
5.1 Videos und Untertitel
Die Praxishilfe „Untertitel für barrierefreie Inhalte“ der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik hält fest: Aufgezeichnete und live übertragene Videos mit gesprochenem Inhalt brauchen synchronisierte Untertitel, relevante Geräusche sollten ergänzt werden. Grundlage sind die EN 301 549 und die WCAG.
Für Schulungsvideos heißt das in der Praxis:
- Untertitel prüfen statt nur generieren: Automatische Untertitel sind ein guter Entwurf. Fachbegriffe wie „NIS2“, „Ransomware“ oder Produktnamen werden aber oft falsch erkannt. Eine redaktionelle Korrektur ist Pflicht.
- Geräusche benennen: Ein Alarmsignal in einem Notfalltraining ist eine Information. Im Untertitel steht dann zum Beispiel „[Feueralarm ertönt]“.
- Audiodeskription einplanen: Zeigt ein Video eine Handlung ohne Kommentar, etwa das korrekte Sichern einer Ladung, braucht es eine Beschreibung für blinde Lernende. Oft reicht es, die Handlung schon im Sprechertext zu beschreiben.
- Transkript anbieten: Ein Textskript hilft beim Nachlesen und ist für taubblinde Menschen mit Braillezeile der zentrale Zugang.
- Player bedienbar halten: Start, Pause, Lautstärke und Untertitel müssen per Tastatur erreichbar sein. Videos starten nicht automatisch mit Ton.
Mehr zu Formaten und Einsatzmöglichkeiten von Videos in Schulungen finden Sie in unserem Beitrag zum Video Learning in Unternehmen.
5.2 Audio und Podcasts
Reine Audioinhalte brauchen ein Transkript. Sprecherinnen und Sprecher sollten deutlich und nicht zu schnell sprechen, Hintergrundmusik bleibt leise oder entfällt.
5.3 Bilder, Grafiken und Farben
- Alternativtexte für informative Bilder: Der Text beschreibt die Aussage, nicht das Aussehen. Statt „Diagramm“ besser: „Phishing-Mails nehmen im vierten Quartal deutlich zu.“
- Dekorative Bilder ausblenden: Rein schmückende Grafiken erhalten einen leeren Alternativtext, damit der Screenreader sie überspringt.
- Farbe nie allein: Richtig und falsch nicht nur grün und rot markieren, sondern zusätzlich mit Symbol oder Text.
- Kontraste prüfen: Text und Hintergrund brauchen einen deutlichen Helligkeitsunterschied. Die WCAG geben dafür messbare Kontrastwerte vor.
5.4 Texte und Dokumente
Begleitmaterialien wie Handouts oder Checklisten sollten als barrierefreie PDFs oder besser direkt als HTML-Seite bereitstehen. Achten Sie auf eine ausreichende Schriftgröße, eine klare Schrift ohne Serifen, linksbündigen Satz und Zeilenabstände, die das Lesen erleichtern.
6. Barrierefreiheit testen und dauerhaft verbessern
Wie groß die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit sein kann, zeigt der dritte Testbericht der Aktion Mensch zu Online-Shops: Drei Viertel der meistbesuchten Webshops in Deutschland erfüllten 2023 und 2024 nicht einmal das Kriterium der Tastaturbedienbarkeit. Bei E-Learning ist die Ausgangslage oft ähnlich. Ein strukturiertes Vorgehen hilft.
6.1 Schritt für Schritt zum barrierefreien Kursangebot
- IST-Analyse durchführen: Der BMAS-Leitfaden empfiehlt, Projekte früh mit einer Bestandsaufnahme zu beginnen. Erfassen Sie, welche Kurse, Plattformfunktionen und Dokumente im Einsatz sind.
- Zuständigkeiten festlegen: Benennen Sie eine verantwortliche Person im L&D-Team und klären Sie, wer Inhalte, Technik und Abnahme verantwortet.
- Prioritäten setzen: Beginnen Sie mit Pflichtschulungen und Onboarding-Kursen, die alle Beschäftigten absolvieren müssen.
- Automatisch prüfen: Laut Aktion Mensch lassen sich unter anderem Kontraste, Tastaturbedienung, Screenreader-Kompatibilität, verständliche Sprache und Formulare prüfen, Tools wie WAVE helfen dabei. Eine Checkliste ersetzt aber keinen gründlichen, systematischen Test.
- Manuell testen: Bearbeiten Sie jeden Kurs einmal nur mit Tastatur und einmal mit einem Screenreader. Vergrößern Sie die Ansicht auf 200 Prozent und prüfen Sie, ob alles lesbar bleibt.
- Betroffene einbinden: Der BMAS-Leitfaden rät, Fach- und Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen einzubeziehen. Erfahrungsberichte, Usability-Tests und Feedback zeigen Barrieren, die kein Tool findet. Intern ist die Schwerbehindertenvertretung ein naheliegender Partner.
- Team qualifizieren: Aktion Mensch empfiehlt, Mitarbeitende zu schulen und Prozesse anzupassen, damit Barrierefreiheit dauerhaft berücksichtigt wird. Wer Kurse erstellt, braucht das Wissen, nicht nur die Prüfstelle.
- Feedbackkanal öffnen: Geben Sie Lernenden eine einfache Möglichkeit, Barrieren zu melden, und reagieren Sie verbindlich darauf.
Wie Sie Nutzertests methodisch aufsetzen, vermittelt unser Online-Kurs zum Usability-Testen.
6.2 Schnellcheck für jeden neuen Kurs
| Prüfpunkt | Frage | Erledigt |
|---|---|---|
| Tastatur | Ist der gesamte Kurs ohne Maus bedienbar, mit sichtbarem Fokus? | ☐ |
| Screenreader | Werden Überschriften, Schaltflächen und Antworten korrekt vorgelesen? | ☐ |
| Bilder | Haben informative Bilder Alternativtexte, sind dekorative ausgeblendet? | ☐ |
| Video | Gibt es geprüfte Untertitel, ein Transkript und bei Bedarf Audiodeskription? | ☐ |
| Kontrast | Sind Texte und Bedienelemente deutlich vom Hintergrund abgehoben? | ☐ |
| Farbe | Werden Informationen zusätzlich zur Farbe mit Text oder Symbol vermittelt? | ☐ |
| Sprache | Sind Sätze kurz und Fachbegriffe erklärt? | ☐ |
| Test | Sind Zeitlimits anpassbar und Fehlermeldungen verständlich? | ☐ |
| Dokumente | Sind Handouts und Zertifikate barrierefrei nutzbar? | ☐ |
7. Lernplattform und Kursanbieter richtig auswählen
Der beste Kurs scheitert, wenn die Lernplattform selbst Barrieren hat: ein Login ohne sichtbaren Fokus, ein Dashboard, das der Screenreader nicht erfasst, oder ein Kurskatalog nur mit Mausfiltern. Prüfen Sie deshalb beide Ebenen. Einen Überblick über Funktionen und Typen bieten unsere Beiträge Lernplattformen erklärt und Arten von Lernplattformen.
Diese Fragen sollten Sie bei der Auswahl stellen:
- Standards: An welchen Kriterien orientiert sich der Anbieter, etwa WCAG oder EN 301 549? Gibt es einen Prüfbericht oder eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
- Kursinhalte: Haben Videos Untertitel, Bilder Alternativtexte und Übungen tastaturbedienbare Alternativen?
- Anpassbarkeit: Lassen sich Zeitlimits, Schriftgrößen oder Inhalte an Ihre Anforderungen anpassen?
- Nachweise: Sind Zertifikate und Reports für alle Beschäftigten gleichwertig nutzbar?
- Testzugang: Können Sie und Ihre Schwerbehindertenvertretung die Kurse vorab mit Tastatur und Screenreader ausprobieren?
Worauf Sie beim Vergleich von Anbietern darüber hinaus achten sollten, zeigt unser Vergleich der E-Learning-Anbieter in Deutschland. Für die Einführung selbst lohnt ein Blick in unseren Beitrag zur Lernplattform-Einführung im Unternehmen: Barrierefreiheit gehört dort bereits ins Lastenheft.
Unsere Perspektive: Barrierefreiheit ist Schulungsqualität
In Gesprächen mit HR- und L&D-Teams erleben wir oft, dass Barrierefreiheit zuerst als juristische Frage auftaucht: Müssen wir das? Wir halten eine andere Frage für wichtiger: Erreicht unsere Schulung wirklich jeden Menschen, der sie absolvieren soll? Bei Pflichtschulungen zu IT-Sicherheit, Compliance, Arbeitssicherheit oder Gleichbehandlung ist die Antwort entscheidend. Ein Nachweis ist nur so viel wert wie die Möglichkeit, den Inhalt tatsächlich zu verstehen.
Unsere Erfahrung zeigt außerdem: Was Barrieren abbaut, macht Kurse für alle besser. Klare Struktur, kurze Lerneinheiten, verständliche Sprache und Videos mit Untertiteln sind genau die Merkmale, die auch die Einarbeitung neuer Mitarbeitender beschleunigen. Wir empfehlen deshalb, Barrierefreiheit nicht als Sonderprojekt am Ende zu behandeln, sondern als festen Teil jeder Kursplanung. Fangen Sie mit einem Kurs an, testen Sie ihn mit echten Nutzerinnen und Nutzern und übertragen Sie das Gelernte auf den nächsten.
— Sebastian
Digitale Pflichtschulungen, die zu Ihrem Unternehmen passen
Mitarbeiterschulung bietet interaktive E-Learning-Kurse für Unternehmen zu IT-Sicherheit mit NIS2-Anforderungen, Compliance und Code of Conduct, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, diskriminierungsfreier Sprache, Arbeitssicherheit und Künstlicher Intelligenz. Zertifikate, Reporting und eine rechtssichere Nachweisdokumentation sind integriert.
Sie haben besondere Anforderungen an Ihre Lerninhalte, etwa an Sprache, Gestaltung oder Barrierefreiheit? Sprechen Sie uns an: Mit individuellen Kursen, White-Label-Optionen und Jahreslizenzen passen wir das Angebot an Ihre Organisation an. Entdecken Sie unsere digitalen Mitarbeiterschulungen.
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit im E-Learning
Müssen interne Mitarbeiterschulungen nach dem BFSG barrierefrei sein?
Nicht pauschal. Das BFSG betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten, etwa im elektronischen Geschäftsverkehr. Interne Schulungen für Beschäftigte sind in der Regel kein solches Angebot. Wenn Sie Kurse an Privatpersonen verkaufen, sollten Sie die Anwendbarkeit rechtlich prüfen lassen.
Welcher Standard ist für barrierefreies E-Learning maßgeblich?
In der Praxis bilden die WCAG die Grundlage, mit ihren vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Für öffentliche Stellen des Bundes sind BITV 2.0 und EN 301 549 verbindlich. Unternehmen der Privatwirtschaft orientieren sich oft freiwillig an der EN 301 549, etwa bei Ausschreibungen.
Reichen automatische Untertitel für Schulungsvideos aus?
Sie sind ein guter Startpunkt, aber selten fehlerfrei. Fachbegriffe und Namen werden häufig falsch erkannt, und relevante Geräusche fehlen. Untertitel sollten synchron, korrekt und redaktionell geprüft sein.
Wie prüfe ich schnell, ob ein Kurs barrierefrei ist?
Bearbeiten Sie den Kurs einmal vollständig nur mit der Tastatur und einmal mit einem Screenreader. Ergänzen Sie das mit einem Prüftool wie WAVE für Kontraste und Struktur. Für eine belastbare Aussage braucht es zusätzlich einen systematischen Test und Feedback von Betroffenen.
Quellen
- BMAS/ESF: Leitfaden zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Newsletter 2/2026
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- Digitale Hochschule NRW: Checkliste Barrierefreiheit in der digitalen Lehre
- BFIT-Bund: Untertitel für barrierefreie Inhalte
- Aktion Mensch: Wie barrierefrei ist meine Website?
- Aktion Mensch: Dritter Testbericht zur Barrierefreiheit von Online-Shops


