Ein gutes Kurszertifikat-Muster braucht weniger Schmuckrahmen und mehr Inhalt. Damit HR, Prüfer und Mitarbeitende mit dem Dokument etwas anfangen können, gehören mindestens diese Angaben hinein: der vollständige Name, der genaue Kurstitel, die Art des Abschlusses, das Datum, die Lerninhalte, der zeitliche Umfang, die ausstellende Organisation und eine Unterschrift oder digitale Signatur. Unten finden Sie drei Mustertexte zum direkten Übernehmen: für eine einfache Teilnahmebescheinigung, für ein Kurszertifikat mit Lernerfolgskontrolle und für einen Unterweisungsnachweis im Arbeitsschutz. Außerdem zeigt der Leitfaden, wann gesetzliche Vorgaben zusätzliche Felder verlangen und wie Sie Zertifikate im E-Learning automatisch, prüfbar und datenschutzkonform ausstellen.
Kurz gesagt
- Bezeichnung zuerst klären: Teilnahmebescheinigung, Kurszertifikat mit Lernerfolg und Prüfungszeugnis sind drei verschiedene Dokumente. Das Muster darf keine Anerkennung versprechen, die der Kurs nicht hat.
- Inhalt schlägt Design: Inhalte und Stundenumfang machen einen Nachweis aussagekräftig. Ein bloßes „hat teilgenommen“ reicht für einen Kompetenznachweis nicht aus.
- Regulierte Themen prüfen: Für Versicherungsvermittlung, Arbeitsschutz oder Kammerfortbildungen gelten eigene Pflichtangaben und teils feste Aufbewahrungsfristen.
- Digital skaliert: Im E-Learning entsteht das Zertifikat automatisch nach festgelegten Bedingungen, mit Zertifikats-ID oder QR-Code zur Echtheitsprüfung.
- Nachweis ist Datenverarbeitung: Zugriffsrechte, Kursversion, Aufbewahrung und Löschung gehören von Anfang an ins Konzept.
Inhaltsverzeichnis
- Teilnahmebescheinigung, Kurszertifikat oder Prüfungszeugnis?
- Diese Angaben gehören in jedes Kurszertifikat
- Kurszertifikat-Muster zum Übernehmen
- Formulierungen, die Sie vermeiden sollten
- Sonderfälle: Wenn Gesetze oder Kammern Vorgaben machen
- Vom Muster zum Zertifikatsmanagement im E-Learning
- Gestaltung: So wirkt das Zertifikat professionell
- Unsere Sicht: Das Zertifikat ist das Ende einer guten Schulung, nicht ihr Ersatz
- Kurszertifikate direkt aus der Schulung
- Häufige Fragen
- Quellen
Teilnahmebescheinigung, Kurszertifikat oder Prüfungszeugnis?
Bevor Sie eine Vorlage gestalten, steht eine inhaltliche Entscheidung an: Was genau bestätigt das Dokument? Die Checkliste des BIBB zur Qualität beruflicher Weiterbildung unterscheidet zwischen Teilnahmebestätigung, Berechtigungsnachweis und Prüfungszeugnis. Sie zeigt auch, dass die Anerkennung eines Abschlusses sehr unterschiedlich weit reichen kann: vom reinen Anbieterzertifikat bis zur bundesweiten oder EU-weiten Anerkennung.
Für die Praxis in Unternehmen heißt das: Die Überschrift auf dem Dokument ist keine Geschmacksfrage. Sie legt fest, was der Nachweis aussagt.
| Dokument | Was es bestätigt | Typische Voraussetzung | Einsatz im Unternehmen |
|---|---|---|---|
| Teilnahmebescheinigung | Anwesenheit oder Bearbeitung eines Kurses | Teilnahme, z. B. alle Module geöffnet | Onboarding, Infoveranstaltungen, Workshops |
| Kurszertifikat mit Lernerfolg | Abschluss inklusive bestandener Lernerfolgskontrolle | Test mit Bestehensgrenze, Aufgaben, Fallbeispiele | Pflichtschulungen wie IT-Sicherheit, Compliance, AGG |
| Unterweisungsnachweis | Durchführung einer gesetzlich geforderten Unterweisung | Unterweisung zu konkreten Gefährdungen | Arbeitsschutz, Erstunterweisung, wiederkehrende Unterweisung |
| Prüfungszeugnis | Bestandene Prüfung vor einer zuständigen Stelle | Prüfung nach Prüfungsordnung, z. B. bei einer Kammer | Aufstiegsfortbildungen, staatlich geregelte Abschlüsse |
Ein internes E-Learning-Zertifikat gehört fast immer in eine der ersten drei Zeilen. Formulierungen wie „staatlich anerkannt“ oder „geprüft nach“ haben darauf nichts zu suchen, solange keine zuständige Stelle beteiligt war. Das schützt Ihr Unternehmen und gibt den Mitarbeitenden ein ehrliches Dokument an die Hand.
Diese Angaben gehören in jedes Kurszertifikat
Das BIBB bezeichnet eine aussagefähige Teilnahmebescheinigung, die mindestens Weiterbildungsinhalte und Stundenumfang nennt, als Qualitätsmerkmal. Soll das Dokument erworbene berufliche Kompetenzen belegen, empfiehlt die BIBB-Empfehlung vom 27. Juni 2018 zusätzliche Angaben: zur qualifizierenden Einrichtung, zu Art und Form der Maßnahme, zu zeitlichem Umfang und Teilnahmedauer sowie zur Form, in der der Lernerfolg erfasst wurde. Die Empfehlung richtet sich an berufsbildende Qualifizierungen, taugt aber gut als Maßstab für betriebliche Kurse.
Aus diesen Vorgaben ergibt sich eine Checkliste, die Sie für jedes Muster nutzen können.
Pflichtfelder für jedes Muster
- Bezeichnung des Dokuments: Teilnahmebescheinigung, Kurszertifikat oder Unterweisungsnachweis.
- Vollständiger Name der Teilnehmerin oder des Teilnehmers, bei Bedarf mit Personalnummer statt Geburtsdatum.
- Exakter Kurstitel, so wie er im Schulungskatalog steht.
- Abschlussart: teilgenommen, erfolgreich abgeschlossen oder Prüfung bestanden.
- Datum des Abschlusses oder der Ausstellung.
- Lerninhalte oder Lernziele in drei bis sechs Stichpunkten.
- Zeitlicher Umfang, etwa in Minuten, Stunden oder Unterrichtseinheiten.
- Ausstellende Organisation mit Anschrift.
- Unterschrift oder digitale Signatur einer verantwortlichen Person.
Empfohlene Zusatzfelder für HR und Audits
- Zertifikats-ID oder QR-Code zur Echtheitsprüfung
- Kursversion oder Stand der Inhalte, z. B. „Version 3.2, Stand 09/2026“
- Form der Lernerfolgskontrolle und Ergebnis, etwa „Abschlusstest, 85 % richtig, Bestehensgrenze 80 %“
- Gültigkeit oder Wiederholungsintervall, wenn die Schulung regelmäßig aufgefrischt werden muss
- Rechtsgrundlage oder Anlass, z. B. „Unterweisung nach § 12 ArbSchG“ oder „Schulung gemäß interner Richtlinie“
- Lernform: Web-Based-Training, Präsenz, Blended Learning
Gerade die Kursversion wird oft vergessen. Wenn sich die Inhalte einer Compliance-Schulung nach einer Gesetzesänderung ändern, müssen Sie später belegen können, welcher Stand absolviert wurde. Mehr zu diesem Punkt lesen Sie im Leitfaden zu auditfähigen Schulungsnachweisen.
Kurszertifikat-Muster zum Übernehmen
Die folgenden Mustertexte decken die häufigsten Fälle in Unternehmen ab. Die Platzhalter in eckigen Klammern ersetzen Sie durch Ihre Angaben. Für die klassische Zertifikatsoptik eignet sich das Querformat, für Unterweisungsnachweise mit mehr Text das Hochformat.
Muster 1: Einfache Teilnahmebescheinigung
Dieses Muster passt zu Workshops, Onboarding-Modulen oder Informationsveranstaltungen ohne Test.
TEILNAHMEBESCHEINIGUNG
Hiermit wird bestätigt, dass
[Vorname Nachname]
am [TT.MM.JJJJ] an der Schulung
„[Kurstitel]“
teilgenommen hat.
Lernform: [z. B. Online-Kurs / Präsenzworkshop]
Umfang: [z. B. 90 Minuten]
Inhalte:
• [Inhalt 1]
• [Inhalt 2]
• [Inhalt 3]
Ausgestellt von: [Unternehmen, Abteilung, Anschrift]
[Ort], [TT.MM.JJJJ]
______________________________
[Name, Funktion der verantwortlichen Person]
Muster 2: Kurszertifikat mit Lernerfolgskontrolle
Dieses Muster eignet sich für Pflichtschulungen, bei denen ein Abschlusstest dazugehört, etwa IT-Sicherheit, Datenschutz oder Compliance.
KURSZERTIFIKAT
[Vorname Nachname]
Personalnummer: [optional]
hat den Kurs
„[Kurstitel]“ (Version [x.x], Stand [MM/JJJJ])
am [TT.MM.JJJJ] erfolgreich abgeschlossen.
Umfang: [z. B. 45 Minuten Lernzeit]
Lernerfolgskontrolle: Abschlusstest mit [Anzahl] Fragen,
Ergebnis [xx] %, Bestehensgrenze [xx] %
Lernziele:
• [Lernziel 1]
• [Lernziel 2]
• [Lernziel 3]
Empfohlene Auffrischung: bis [TT.MM.JJJJ]
Ausstellende Stelle: [Unternehmen, Anschrift]
Zertifikats-ID: [z. B. KZ-2026-004711]
Echtheit prüfen: [QR-Code oder Prüflink]
[Digitale Signatur oder Unterschrift]
Muster 3: Nachweis einer Arbeitsschutzunterweisung
Für Unterweisungen zählt nicht der feierliche Ton, sondern die Nachvollziehbarkeit. Die DGUV Regel 100-001 enthält ein Formular zur Bestätigung der Unterweisung mit Feldern für Unternehmen, Arbeitsbereich, durchführende Person und Datum. Daran orientiert sich dieses Muster.
NACHWEIS DER UNTERWEISUNG
Unternehmen: [Name, Anschrift]
Betriebsteil / Arbeitsbereich: [z. B. Lager Halle 2]
Anlass: [Erstunterweisung / jährliche Unterweisung / neue Maschine]
Durchgeführt von: [Name, Funktion]
Durchgeführt am: [TT.MM.JJJJ]
Form: [Online-Unterweisung mit Verständnisprüfung / Präsenz]
Behandelte Gefährdungen und Maßnahmen:
• [z. B. Verhalten im Brandfall, Fluchtwege]
• [z. B. Ladungssicherung beim Verladen]
• [z. B. Bildschirmarbeit, Ergonomie]
Teilnehmende Person: [Vorname Nachname]
Bestätigung: Ich habe die Unterweisung verstanden.
[Datum, Unterschrift oder digitale Bestätigung]
Wie die Erstunterweisung im Detail ablaufen sollte, zeigt der Beitrag zur Erstunterweisung im Arbeitsschutz.
Formulierungen, die Sie vermeiden sollten
Viele frei verfügbare Vorlagen stammen aus dem Grafikbereich. Sie sehen gut aus, sind aber für den betrieblichen Nachweis oft zu dünn oder sprachlich missverständlich. Achten Sie auf diese fünf Punkte:
- „Zertifiziert“ ohne Zertifizierungsstelle: Das Wort weckt die Erwartung einer externen Prüfung. Schreiben Sie stattdessen „hat den Kurs erfolgreich abgeschlossen“.
- „Staatlich anerkannt“ oder „IHK-konform“: Nur verwenden, wenn eine zuständige Stelle den Kurs tatsächlich anerkannt hat.
- Leere Superlative: „Mit Auszeichnung“ oder „hervorragend“ ohne Bewertungsmaßstab sagen nichts aus.
- Fehlende Inhalte: Ein Zertifikat, das nur Name und Titel nennt, beantwortet im Audit nicht die Frage, was vermittelt wurde.
- Unklare Gültigkeit: Wenn eine Schulung jährlich wiederholt werden muss, gehört ein Hinweis darauf ins Dokument oder zumindest ins System.
Der Grundsatz lautet: Das Zertifikat beschreibt, was passiert ist, nicht mehr und nicht weniger.
Sonderfälle: Wenn Gesetze oder Kammern Vorgaben machen
Ein universelles Muster für alle Schulungen ist praktisch, stößt aber an Grenzen. In regulierten Bereichen bestimmen Gesetz, Unfallversicherungsträger oder Kammer, was im Nachweis stehen muss. Prüfen Sie deshalb vor der Freigabe, ob für ein Thema eigene Regeln gelten.
Versicherungsvermittlung
Nach § 7 der Versicherungsvermittlungsverordnung müssen Weiterbildungsnachweise für die dort genannten Vermittler und Beschäftigten unter anderem Name, Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Maßnahme sowie Name, Adresse und Kontaktdaten des Anbieters enthalten. Die Unterlagen sind fünf Jahre auf einem dauerhaften Datenträger aufzubewahren. Diese Regel gilt für die Versicherungsvermittlung und lässt sich nicht automatisch auf jede interne Schulung übertragen. Sie zeigt aber gut, wie präzise Vorgaben in regulierten Branchen ausfallen können.
Arbeitsschutz und Unterweisung
Im Arbeitsschutz ist die Pflicht zur Dokumentation klar, die Form dagegen offen. Laut der BGHM-Erläuterung zu § 4 DGUV Vorschrift 1 muss die Unterweisung dokumentiert werden, damit der Unternehmer seine Unterweisungspflicht nachweisen kann. Eine bestimmte Form schreibt die Vorschrift nicht vor. Damit ist ein digitaler Nachweis grundsätzlich möglich, solange Inhalte, Datum, unterwiesene Person und durchführende Stelle nachvollziehbar sind. Bei besonderen Gefährdungen stimmen Sie das Vorgehen am besten mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit ab. Wie Sie Unterweisungen sauber festhalten, beschreibt der Leitfaden zu Unterweisung und Dokumentation.
Kammeranerkannte Fortbildungen
Berufskammern geben oft eigene Muster vor. Die Muster-Teilnahmebestätigung der Architektenkammer Baden-Württemberg etwa verlangt, die Teilnahme namentlich festzuhalten und die Bescheinigung erst nach Ende der Veranstaltung auszugeben. Blanko-Bescheinigungen sind ausgeschlossen. Für Unternehmen ist dieser Gedanke übertragbar: Ein Zertifikat entsteht erst, wenn die Abschlussbedingung erfüllt ist, nie vorab.
Vom Muster zum Zertifikatsmanagement im E-Learning
Eine Word-Vorlage funktioniert bei zehn Teilnehmenden. Bei 500 Mitarbeitenden, vier Pflichtschulungen pro Jahr und mehreren Standorten wird sie zur Fehlerquelle: Namen werden falsch abgetippt, Daten stimmen nicht, Nachweise liegen verstreut in Postfächern. Der eigentliche Wert eines Kurszertifikats entsteht deshalb nicht durch die Gestaltung, sondern durch den Prozess dahinter.
Hochschulen zeigen, wie das in Lernplattformen funktioniert. In der Moodle-Dokumentation der Hochschule Niederrhein wird das Kurszertifikat automatisch als PDF bereitgestellt, sobald festgelegte Bedingungen erfüllt sind, etwa ein Aktivitätsabschluss, eine Bewertung oder eine manuelle Gruppenzuweisung. Ein QR-Code oder Codelink erlaubt später die Echtheitsprüfung. Die Technische Hochschule Lübeck ergänzt eine persönliche Zertifikatsübersicht und warnt davor, das Zertifikat sichtbar zu schalten, bevor die Vergabevoraussetzungen eingerichtet sind.
In sechs Schritten zum automatisierten Kurszertifikat
- Abschlussart festlegen: Teilnahme, Lernerfolg oder Unterweisung. Davon hängen Titel und Text des Musters ab.
- Abschlussbedingungen definieren: zum Beispiel alle Module bearbeitet und Abschlusstest mit mindestens 80 % bestanden.
- Vorlage mit Datenfeldern anlegen: Name, Kurstitel, Version, Datum, Ergebnis und Zertifikats-ID werden automatisch aus dem System gezogen, nicht von Hand eingetragen.
- Echtheitsprüfung einbauen: eindeutige ID, QR-Code oder Prüflink, damit ein Auditor oder eine neue Arbeitgeberin die Angaben verifizieren kann.
- Mit Testkonto prüfen: Spielen Sie den kompletten Ablauf einmal als Teilnehmer durch, bevor der Kurs live geht. In den beschriebenen Moodle-Umgebungen gibt es keine normale Vorschau für Lehrende.
- Ablage und Erinnerungen regeln: Zertifikate landen zentral im Reporting, ablaufende Nachweise lösen rechtzeitig eine Erinnerung aus.
Gerade der letzte Schritt entlastet HR spürbar. Wie sich Wiederholungsfristen automatisch überwachen lassen, erklärt der Beitrag ablaufende Zertifikate erinnern. Ob ein Abschlusstest überhaupt sinnvoll ist, beleuchtet der Artikel zu Prüfungen in Pflichtschulungen.
Datenschutz, Zugriff und Aufbewahrung
Ein Kurszertifikat enthält personenbezogene Daten und gegebenenfalls Leistungsergebnisse. Das Standard-Datenschutzmodell der Datenschutzkonferenz nennt Gewährleistungsziele wie Datenminimierung, Vertraulichkeit und Nachweisbarkeit. Für das Zertifikatsmanagement lassen sich daraus konkrete Fragen ableiten, die L&D gemeinsam mit IT und Datenschutz beantworten sollte:
- Datenminimierung: Braucht das Zertifikat ein Geburtsdatum, oder reicht die Personalnummer?
- Zugriff: Wer sieht Testergebnisse? Die Führungskraft, nur HR oder nur die Person selbst?
- Versionierung: Ist dokumentiert, welche Kursversion absolviert wurde und wer Vorlagen geändert hat?
- Aufbewahrung: Wie lange wird der Nachweis benötigt, und wann wird er gelöscht? Gesetzliche Fristen wie die fünf Jahre in der Versicherungsvermittlung gehen vor.
- Richtigkeit: Wie werden fehlerhafte Zertifikate korrigiert, ohne die Historie zu verlieren?
Welche Datenschutzthemen Mitarbeitende selbst kennen sollten, zeigt die Übersicht zu Datenschutz-Schulungen.
Gestaltung: So wirkt das Zertifikat professionell
Das Design ist nicht das Wichtigste, aber es trägt zur Wertschätzung bei. Ein Zertifikat, das ordentlich aussieht, wird eher abgespeichert, ausgedruckt oder in Bewerbungsunterlagen genutzt. Diese Tipps haben sich bewährt:
- Klare Hierarchie: Dokumentbezeichnung oben, darunter groß der Name, dann der Kurstitel. Details wie Inhalte und ID stehen kleiner im unteren Bereich.
- Corporate Design nutzen: Logo, Hausschrift und eine Akzentfarbe reichen. Verzierte Rahmen und Siegelgrafiken wirken schnell beliebig.
- Weißraum lassen: Ein Zertifikat mit viel Luft wirkt hochwertiger als eines, auf dem jeder Zentimeter gefüllt ist.
- Barrierefreie PDFs erzeugen: Echte Textebenen statt eingescannter Grafiken, damit Screenreader und Suchfunktionen den Inhalt erfassen.
- Zwei Seiten bei Bedarf: Vorderseite für die Zertifikatsoptik, Rückseite für Lernziele, Umfang und Prüfungsdetails.
- Mehrsprachigkeit planen: In internationalen Teams lohnt sich eine englische Fassung mit identischen Datenfeldern.
Weitere Hinweise zu Qualitätskriterien finden Sie im Beitrag Zertifizierung im E-Learning.
Unsere Sicht: Das Zertifikat ist das Ende einer guten Schulung, nicht ihr Ersatz
Wir sehen in vielen Unternehmen dasselbe Muster: Das Zertifikat wird ganz am Ende eines Projekts gestaltet, oft mit einer kostenlosen Grafikvorlage, kurz bevor die erste Prüfung durch Auditoren oder Berufsgenossenschaft ansteht. Dabei entscheidet sich die Qualität eines Nachweises viel früher. Ein Zertifikat kann nur bestätigen, was der Kurs vorher tatsächlich vermittelt und überprüft hat.
Deshalb denken wir Zertifikate vom Lernziel her. Wenn klar ist, welche Kompetenz eine Mitarbeiterin nach der IT-Sicherheitsschulung haben soll, ergibt sich daraus der passende Test, aus dem Test die Abschlussbedingung und aus der Abschlussbedingung der Zertifikatstext. In dieser Reihenfolge wird der Nachweis ehrlich und belastbar.
Der zweite Punkt ist Geschwindigkeit. Mitarbeitende schätzen es, wenn der Nachweis unmittelbar nach dem Abschluss vorliegt und nicht erst Wochen später per Hauspost kommt. HR schätzt es, wenn alle Nachweise auf Knopfdruck im Reporting stehen. Beides gelingt nur, wenn Vorlage, Plattform und Prozess zusammenpassen. Ein schönes PDF allein löst dieses Problem nicht.
— Sebastian
Kurszertifikate direkt aus der Schulung
Wer Pflichtschulungen nicht nur durchführen, sondern auch sauber nachweisen möchte, findet bei Mitarbeiterschulung interaktive E-Learning-Kurse zu IT-Sicherheit mit NIS2-Anforderungen, Compliance und Code of Conduct, AGG, Arbeitssicherheit, Verhalten in Notfällen, Ladungssicherung und Künstlicher Intelligenz. Zertifikate, Reporting und eine rechtssichere Nachweisdokumentation sind fester Bestandteil der Plattform. Individuelle Kurse und White-Label-Optionen passen Inhalte und Erscheinungsbild an Ihr Unternehmen an, Jahreslizenzen decken ganze Belegschaften ab. Wie digitale Nachweise im Kurs aussehen, zeigt die Seite zu digitalen Zertifikaten im Online-Kurs.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer Teilnahmebescheinigung und einem Kurszertifikat?
Eine Teilnahmebescheinigung bestätigt, dass jemand an einer Schulung teilgenommen hat. Ein Kurszertifikat mit Lernerfolg bestätigt zusätzlich, dass eine Lernerfolgskontrolle bestanden wurde. Für Pflichtschulungen mit Nachweischarakter ist das Kurszertifikat meist die bessere Wahl, weil es auch das Verständnis belegt.
Muss ein Kurszertifikat unterschrieben sein?
Für interne Schulungen gibt es meist keine gesetzliche Formvorschrift für die Unterschrift. Eine verantwortliche Person oder eine digitale Signatur macht das Dokument aber nachvollziehbar und glaubwürdiger. In regulierten Bereichen oder bei Kammerfortbildungen sollten Sie die jeweiligen Vorgaben prüfen, bevor Sie auf eine Unterschrift verzichten.
Reicht ein digitales Zertifikat als Nachweis für eine Arbeitsschutzunterweisung?
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt eine Dokumentation, schreibt aber keine bestimmte Form vor. Ein digitaler Nachweis ist daher grundsätzlich möglich, wenn Inhalte, Datum, unterwiesene Person und Durchführende erkennbar sind. Bei besonderen Gefährdungen oder Tätigkeiten mit eigener Vorschrift stimmen Sie das Vorgehen mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit ab.
Wie lange sollten Kurszertifikate aufbewahrt werden?
Eine einheitliche Frist für alle internen Schulungsnachweise gibt es nicht. Spezielle Regeln gehen vor, in der Versicherungsvermittlung etwa fünf Jahre nach § 7 VersVermV. Für alle anderen Schulungen legen Sie die Frist gemeinsam mit Datenschutz und Rechtsabteilung fest und dokumentieren sie im Löschkonzept.
Welche Angaben sind in einem Kurszertifikat-Muster unverzichtbar?
Unverzichtbar sind Name, exakter Kurstitel, Abschlussart, Datum, Lerninhalte, zeitlicher Umfang, ausstellende Organisation und Unterschrift oder Signatur. Für Audits empfehlen sich zusätzlich eine Zertifikats-ID, die Kursversion und das Ergebnis der Lernerfolgskontrolle.
Quellen
BIBB: Checkliste Qualität beruflicher Weiterbildung
BIBB: Empfehlung des Hauptausschusses vom 27. Juni 2018
§ 7 VersVermV auf gesetze-im-internet.de
BGHM: § 4 DGUV Vorschrift 1, Unterweisung der Versicherten
DGUV Regel 100-001: Grundsätze der Prävention
Architektenkammer Baden-Württemberg: Muster-Teilnahmebestätigung
Hochschule Niederrhein: Kurszertifikat im Moodle-Handbuch
TH Lübeck: Kurszertifikat
Datenschutzkonferenz: Das Standard-Datenschutzmodell

