Qualifizierungsgeld 2026: Voraussetzungen und Antrag für HR

Das Qualifizierungsgeld 2026 ersetzt Beschäftigten mit strukturwandelbedingtem Qualifizierungsbedarf 60 % (mit Kind 67 %) der Nettoentgeltdifferenz während einer förderfähigen Weiterbildung. Voraussetzung ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag, bei unter zehn Beschäftigten reicht eine schriftliche Erklärung. Die Maßnahme muss mehr als 120 Stunden umfassen, der Arbeitgeber trägt die Weiterbildungskosten und stellt den Antrag vor Beginn der Qualifizierung.


Kurz gesagt:

  • Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten muss mindestens ein Anteil von 10 % der Belegschaft, bei größeren Betrieben entsprechend mehr, einen Qualifizierungsbedarf haben.
  • Die Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden dauern und bei einem zugelassenen Träger wie nach AZAV stattfinden, eine kurze Inhouse-Schulung reicht nicht aus.
  • Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz, bei einem Kind 67 %, berechnet anhand des Soll- und Ist-Entgelts im letzten Referenzzeitraum.
  • Antragstellung ist mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme notwendig; nachträgliche Anträge werden praktisch immer abgelehnt.
  • Digitale Schulungen von Mitarbeiterschulung erleichtern die Dokumentation und Kalibrierung des Nachweises für den Antrag durch automatische Zertifikate und Reports.

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Inhaltsverzeichnis

Betriebliche und persönliche Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung setzt an der Belegschaft insgesamt an, nicht an Einzelfällen. Grundlage ist immer eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag. Bei Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten ist eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers ausreichend.

Für die Frage, wie viele Beschäftigte tatsächlich betroffen sein müssen, gilt eine Staffelung nach Betriebsgröße, die häufig zu Fehlern bei der Antragstellung führt.

  • Bei unter 250 Beschäftigten muss ein gewisser Prozentsatz (etwa ein kleinerer Anteil) einen Qualifizierungsbedarf haben.
  • Bei größerer Betriebsgröße gilt ein höherer Anteil als Schwelle.
  • Auszubildende, Praktikanten und Minijobber zählen bei dieser Ermittlung nicht mit.
  • Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden dauern und bei einem zugelassenen Träger stattfinden, etwa nach AZAV.
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Eine kurze Inhouse-Schulung reicht also nicht. Zusätzlich müssen die betroffenen Beschäftigten der Teilnahme zustimmen, denn während der Qualifizierung entfällt in der Regel der normale Entgeltanspruch, wenn dies so vereinbart wurde.

Höhe und Berechnung des Qualifizierungsgeldes

Profi-Tipp: Rechnen Sie die Nettoentgeltdifferenz nicht aus dem Bauch heraus. Nutzen Sie konsequent die KUG-Tabellen der Agentur für Arbeit, sonst weicht Ihre interne Kalkulation von der späteren Erstattung ab.

Grafische Darstellung zur Berechnung der Nettoentgeltdifferenz

Die Fördersätze sind klar geregelt: Beschäftigte erhalten 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 %. Die Nettoentgeltdifferenz ergibt sich aus dem Vergleich zwischen dem Soll-Entgelt, also dem regulären Verdienst, und dem tatsächlichen Ist-Entgelt während der Weiterbildungszeit. Referenzzeitraum ist der letzte abgerechnete Zeitraum vor Maßnahmebeginn, spätestens drei Monate davor.

Für die praktische Berechnung greift man auf dieselben KUG-Tabellen zurück, die auch beim Kurzarbeitergeld verwendet werden. Das erleichtert die Arbeit für Lohnbuchhaltungen, die mit diesem Verfahren bereits vertraut sind.

  • Die Tabelle liefert pauschalierte Tagessätze nach Lohnsteuerklasse.
  • Teilmonate werden anteilig auf Kalendertage heruntergerechnet.
  • Der Arbeitgeber zahlt das Qualifizierungsgeld zunächst selbst aus und erhält es monatlich nachträglich von der Agentur für Arbeit erstattet.

Wer diese Rechenlogik früh im Lohnbüro verankert, spart sich spätere Korrekturen bei der Abrechnungsliste.

Antragstellung, Formulare und Fristen für HR

Der Antrag auf Qualifizierungsgeld muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden praktisch immer abgelehnt, denn bereits geleistete Zahlungen sind nicht erstattungsfähig. Die Agentur empfiehlt, spätestens drei Monate vor Maßnahmebeginn aktiv zu werden.

  1. Betriebsvereinbarung, Tarifregelung oder schriftliche Erklärung zusammenstellen und den betroffenen Anteil der Belegschaft dokumentieren.
  2. Trägerzulassung des Weiterbildungsanbieters prüfen und den Stundenumfang der Maßnahme nachweisen.
  3. Antrag über den eService der Bundesagentur für Arbeit stellen, inklusive Zustimmungserklärungen der teilnehmenden Beschäftigten.
  4. Abrechnungsliste und KUG-Tabelle für die monatliche Erstattung vorbereiten.
  5. Ansprechpartner beim Arbeitgeber-Service der Agentur festlegen, um Rückfragen zügig zu klären.

Häufigster Ablehnungsgrund ist eine falsch ermittelte Anteilsquote, gefolgt von verspäteten Anträgen. Bei mehreren betroffenen Abteilungen lohnt sich ein Sammelantrag, um doppelte Verwaltungsarbeit zu vermeiden.

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Pflichten und organisatorische Umsetzung im Unternehmen

Der Arbeitgeber übernimmt während der gesamten Maßnahme die Lehrgangskosten sowie die Sozialversicherungsbeiträge, Beschäftigte dürfen an diesen Kosten nicht beteiligt werden. Freiwillige Aufstockungen des Qualifizierungsgeldes sind möglich, dürfen aber das ursprüngliche Soll-Entgelt nicht übersteigen.

  • Abrechnungsliste laufend pflegen, besonders bei Urlaub, Krankheit oder vorzeitigem Austritt einzelner Teilnehmer.
  • Änderungen fristgerecht an die Agentur melden, sonst drohen Rückforderungen.
  • Betriebsrat frühzeitig einbinden, denn Mitbestimmung ist bei der Betriebsvereinbarung zwingend.
  • Zustimmungen und Nachweise so archivieren, dass sie bei einer Prüfung sofort vorliegen.

Profi-Tipp: Benennen Sie eine feste Ansprechperson für die Abrechnungsliste. Wechselnde Zuständigkeiten sind einer der häufigsten Gründe für verspätete Meldungen und damit für Kürzungen bei der Erstattung.

Praxis-Checkliste für HR: So gelingt die Umsetzung

Wer das Qualifizierungsgeld 2026 beantragen will, sollte in fester Reihenfolge vorgehen statt parallel an mehreren Baustellen zu arbeiten. Erst die betriebliche Grundlage klären, dann rechnen, dann den Antrag stellen.

  • Betriebsvereinbarung oder Tarifregelung abschließen beziehungsweise die schriftliche Erklärung vorbereiten.
  • Anteil der betroffenen Beschäftigten sauber nach Betriebsgröße ermitteln, Auszubildende und Minijobber ausklammern.
  • Trägerzulassung nach AZAV und den Stundenumfang der Maßnahme prüfen.
  • Antrag mindestens drei Monate vor Beginn planen und alle Formulare vorbereiten.
  • Abrechnungsliste, Teilnehmerzustimmungen und Trägerzertifikat als Dokumentenpaket bündeln.
Schritt Verantwortlich Kritischer Punkt
Betriebsvereinbarung HR und Betriebsrat Muss vor Antragstellung stehen
Anteilsermittlung HR-Controlling Auszubildende nicht mitzählen
Trägerprüfung Weiterbildungsverantwortliche AZAV-Zulassung nachweisen
Antragstellung HR-Administration Drei Monate Vorlauf einplanen
Abrechnung Lohnbuchhaltung KUG-Tabelle korrekt anwenden

Eine Praxischeckliste zur Förderung hilft, diese Schritte intern zu dokumentieren, gerade wenn mehrere Abteilungen gleichzeitig Anträge vorbereiten.

Chancen und Grenzen des Qualifizierungsgeldes in der Praxis

Das Qualifizierungsgeld ist ein Instrument gegen betriebsbedingte Kündigungen bei Strukturwandel, kein Selbstläufer. Die Bewilligung liegt im Ermessen der Agentur, und die Nachweispflichten sind streng. Genau das erklärt, warum die Nutzung bisher gering ausfällt. Wer Mitbestimmung früh einbindet und die Weiterbildung strategisch statt punktuell plant, erhöht seine Erfolgschancen deutlich.

— Sebastian

Wie Mitarbeiterschulung Sie bei der Umsetzung unterstützt

Mitarbeiterschulung liefert genau das, was beim Qualifizierungsgeld-Antrag oft fehlt: lückenlos dokumentierte, modular planbare Weiterbildung statt loser Präsenztermine.

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Die über 120 Stunden Mindestumfang lassen sich mit digitalen Kursen zu Themen wie IT-Sicherheit mit NIS2-Bezug, Compliance oder Künstliche Intelligenz im Unternehmensalltag sauber auf einzelne Module und Zeitfenster aufteilen. Jeder Kurs erzeugt automatisch ein Zertifikat und ein Reporting, das sich direkt für die Abrechnungsliste gegenüber der Agentur für Arbeit nutzen lässt, statt Teilnahmen händisch nachzuhalten. Auch individuelle Kursanpassungen und White-Label-Lösungen sind möglich, wenn Ihr Betrieb eigene Schwerpunkte setzen will. Schauen Sie sich die Übersicht der Schulungsangebote an und klären Sie in einem kurzen Gespräch, welche Module zu Ihrem geplanten Antrag passen.

Quellen

FAQ

Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld 2026?

Es beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz, bei mindestens einem Kind 67 %. Grundlage ist der Vergleich zwischen Soll- und Ist-Entgelt im Referenzzeitraum.

Welche Voraussetzungen gelten für Qualifizierungsgeld?

Nötig sind eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag, ein betroffener Anteil von 10 % beziehungsweise 20 % der Belegschaft je nach Betriebsgröße sowie eine zugelassene Maßnahme von mehr als 120 Stunden. Bei unter zehn Beschäftigten reicht eine schriftliche Erklärung.

Wie beantrage ich das Qualifizierungsgeld richtig?

Der Antrag läuft über den eService der Bundesagentur für Arbeit und sollte spätestens drei Monate vor Maßnahmebeginn eingereicht werden. Erforderlich sind unter anderem Abrechnungsliste, Teilnehmerzustimmungen und der Nachweis der Trägerzulassung.

Wann wird das Qualifizierungsgeld ausgezahlt?

Der Arbeitgeber zahlt das Qualifizierungsgeld zunächst selbst aus und bekommt es monatlich nachträglich von der Agentur für Arbeit erstattet. Grundlage dafür ist die eingereichte Abrechnungsliste.

Kann Mitarbeiterschulung bei der Dokumentation helfen?

Ja, digitale Kurse von Mitarbeiterschulung erzeugen automatisch Zertifikate und Nutzungsberichte, die sich für die Abrechnungsliste verwenden lassen. Details zu den Kursangeboten finden Sie direkt auf der Website von Mitarbeiterschulung.

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